Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  1. Allgemeines

Die hier angeführten AGB können von Easygoing nur durch Versendung eines neuen Vertragstextes am Postweg, per Fax oder per EMail an den Kunden oder durch Veröffentlichung im Internet auf der Site www.Easygoing.at abgeändert werden. Diese neuen Vertragsbestimmungen treten frühestens 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.

  1. Individuelle Nutzungsbedingungen

Für jedes von Easygoing in Umlauf gebrachten Produkt gelten die jeweiligen, individuellen Nutzungsbedingungen. Dies betrifft vor allem den Vertragsbeginn, die Vertragsdauer, den Leistungsumfang und alle, das jeweilige Produkte betreffenden Bedingungen zur Nutzung des Produktes.

  1. Gewährleistung

Der Kunde stimmt mit Easygoing dahingehend überein, dass es nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Vereinbarte Leistungen erbringt Easygoing in dem Ausmaß, das unter den vom Kunden beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Easygoing übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Kunden hergestellt werden können.

Easygoing übernimmt keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Easygoing leistet Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und ist im Fall erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist. Gelingt es Easygoing innerhalb angemessener Frist nicht, durch Nachbesserung die erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht wird, so kann der Kunde nach den allgemein geltenden Gewährleistungsregeln vor gehen.

Easygoing übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden entspricht, mit anderen Programmen zusammenarbeitet und jederzeit und fehlerfrei funktioniert, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde.

  1. Haftung

Easygoing haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Easygoing sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall des Servers von Easygoing ausgeschlossen, sofern dieser Ausfall nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Im Übrigen gilt für die Haftung § 23 FMG, sodass die Höhe der Ersatzpflicht gegenüber einem einzelnen Geschädigten beschränkt ist.

Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und/oder der behördlichen Zulassungsbedingungen durch Easygoing ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

Easygoing haftet nicht für Kosten bzw. Schäden, die durch Fehler bei der Programm-Bedienung entstehen. Easygoing haftet auch nicht für die Kosten, die durch versehentliches bzw. ungewolltes Abfragen von Daten durch den Kunden entstehen.

Easygoing verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden, die ihr im Zuge der Durchführung des Auftrags / der Software-Nutzung bekannt werden.

Easygoing übernimmt keine Haftung für erteilte Auskünfte zur Erstellung von ERV-Schriftsätzen.

Im Übrigen haftet Easygoing nicht für Ansprüche jedweder Art, die sich bei der Verwendung der Software-Produkte der Easygoing aus allfälligen Störungen wie Verstümmelungen oder Auslassungen innerhalb abgefragter Daten oder Verzögerungen, die während der Benützung auftreten können, ergeben. Easygoing übernimmt keine Haftung für die Zugänge zu Datenbanken, insbesondere nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit der abgefragten bzw. erhaltenen Daten.

  1. Rechtsnachfolge

Im Falle einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge gelten alle Verträge sowie die AGBs auch im Verhältnis zum Rechtsnachfolger. Im Falle der Auflösung der Easygoing bzw. Einstellung eines oder mehrerer Produkts/e, hat Easygoing das Recht alle laufenden Verträge binnen eines Monats aufzukündigen. Allenfalls dann noch laufende Wartungspauschalen werden anteilig abgerechnet und refundiert. Jegliche Form von Ersatzansprüchen aufgrund der Auflösung oder Einstellung wird ausgeschlossen.

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand

Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Für alle Streitigkeiten aus jeglicher Vereinbarung zwischen der Easygoing und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Salzburg. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Salzburg Stadt vereinbart.

Easygoing Business Solutions GmbH, Hallwang 2015/10

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